- 2842 -

1305. Mai 21. (Breslau).

f. sexta a. rog.

Vor dem Offizial Konrad bemängeln Konrad und Tilo von Hundsfeld die Beweiskraft der von der Gegenpartei vorgelegten Urkunden, worauf Bruno eine weitere Urkunde des Abtes Gerhard vom J. 1206 (Reg. No. 103) produzirt und ebenso verschiedene Zeugen aufführt: erstens den früheren Abt Wilhelm, der 50 Jahr im Orden war und nicht nur über den Kauf des Goblo Zeugniss ablegen kann, sondern auch darüber, dass zu seiner Zeit Ordensbrüder die Hundsfelder Kirche versahen, und dass er selbst als Abt für diese Kirche präsentirt habe den Kleriker Milonis (sic), den Mag. Wenzel und nach ihm den Herrn Johannes, der kürzlich gestorben sei. Diese Pfarrer seien noch durch weiland Bischof Thomas II. investirt worden, und die letzte Präsentation, die des Johannes, sei zur Zeit des Lyoner Konzils (1274) erfolgt; zweitens den Presbyter und Custos, Bruder Heinrich, welcher sich noch entsinnt, dass jener Verkauf des Zinses von Hundsfeld an Goblo unter Abt Wilhelm im Kloster erfolgt sei, um mit dem Kaufpreise dem Ritter Heinrich von Wezbur (Wiesenburg, Reg. 1589) sein väterliches Gut Zacrow (Sackrau Kr. Oels) abkaufen zu können, und dass dieser letztere Ritter Heinrich den Goblo zu dem Verkaufe bestimmt hat; drittens den Kanonikus Bruder Heinrich, 54 Jahr im Orden, welcher aus der Verkündigung im Kapitel sich erinnert, dass bei dem Verkaufe an Goblo das Patronatsrecht vorbehalten worden sei und meint, dass dies vor ungefähr 19 Jahren geschehen sei (Reg. 1971); selbst sei er bei einer Präsentation nicht gegenwärtig gewesen, habe aber von den Aelteren des Klosters gehört, dass solche Präsentationen immer erfolgt seien, und dass Johannes in Lyon dem Bischöfe Thomas II. präsentirt worden sei. Sein Alter wisse Zeuge nicht, schätze es aber auf ungefähr 70 Jahre; vierter Zeuge Kanonikus Bruder Jakob, welcher bekundet, dass jener Verkauf an Goblo im Hause des Breslauer Bürgers Heidenreich von Mühlheim stattgefunden habe, die Urkunde jedoch im Kloster abgefasst worden sei, von den Zeugen wisse er nur, dass der genannte Heidenreich immer dabei gewesen sei, ebenso der Abt Wilhelm, und ebenso er der Zeuge, und die übergebene Urkunde habe geschrieben Hermann der Schreiber, gegenwärtig Kanonikus zum heil. Kreuz und genannt Sonscriber (Schönschreiber), und er Zeuge wisse, dass Goblo auf keine Weise bei dem Verkaufe das Patronatsrecht zu erhalten vermocht habe, dass der Abt sich das dominium in dem verkauften Dorfe vorbehalten habe, und dass bei einem Weiterverkaufe das Gut nur durch die Hand des Abtes vergeben werden könne; er wisse auch, dass kein sonstiger Verkauf durch den Abt erfolgt sei; bei dem ersten sei er dabei gewesen, als das Siegel aufgedrückt ward, und glaube, dass dies 19 Jahre her sei, zur Zeit des Herzogs Heinrich, der in der Kreuzkirche begraben liege (also Heinrich IV. f 1290), sowie dass der Verkauf um Maria Magdalena (Juli 22) erfolgt sei, da er damals Bruder und Kaplan des Abts Wilhelm gewesen sei, und dass niemals ein Anderer als der Abt für die Kirche von Hundsfeld präsentirt habe, das wisse er aus dem dem Stifte gehörigen Privileg über die Vertauschung jenes Dorfes, das die Siegel des Erzbischofs von Gnesen und Herzog Heinrichs trage (Reg. No. 101). Er habe von jenem Abt Wilhelm und von dem Vogte Johann von Hundsfeld gehört, dass Johannes in Lyon präsentirt worden, Bischof Thomas jedoch die Investitur so lange aufgeschoben, bis er in seine Diöcese zurückgekehrt sein würde und dieselbe auch sodann vorgenommen habe. Zeuge war bei keiner Investitur anwesend; zur Zeit des Johannes war er noch nicht im Orden. Und wenn dieser Johannes von den Bürgern angegriffen wurde, erwartete er seinen Schutz von dem Stifte als seinem Patrone, nannte sich Kaplan des Stiftes und ward auf Präsentation des Abtes investirt. Solches hat Zeuge von Abt Wilhelm und dem jetzigen Custos Heinrich wiederholt sagen hören, und zwar schon ehe der Prozess begann und auch, dass Wenzel (u.) Lorenz auf Präsentation des Abtes investirt worden. Als fünfter Zeuge berichtet Bruder Trebco, Prior von St. Vincenz, einst habe ihm der Abt Veit mitgetheilt, da er keine geeignete Persönlichkeit vom Regularklerus zur Präsentation für die Kirche von Hundsfeld habe, werde er einen Weltpriester präsentiren (in der Vorlage stellt in Vorder- und Nachsatz secularis, ein Schreibfehler liegt sicher vor, aber vielleicht in umgekehrter Weise als hier vorausgesetzt wird). Seit er gedenken könne, habe allein der Abt die Präsentation ausgeübt; bezuglich des Verkaufes an Goblo habe er gehört, dass dag Patronatsrecht dem Stifte vorbehalten worden, und dies stehe dem Stifte schon deshalb zu, weil Abt Gerhard die Hundsfelder Kirche mit 2 grossen Hufen Gebüsch und Wiesen dotirt habe und wie ein Patron für dieselbe sorge, auch habe er nie gehört, dass ein von dem Abt präsentirter Pfarrer von dem Bischofe zurückgewiesen worden, und zuletzt sei das bei Johannes geschehen, der in Lyon präsentirt worden, als Zeuge schon im Orden war Sechzig Jahr sei er im Orden und bei seiner Aufnahme bereits competens adolescens gewesen. Als sechster Zeuge bestätigt Bruder Tilmann von St. Vincenz, 30 Jahre im Orden, die Aussagen der bisherigen Zeugen. Dass Herr Johannes zum Pfarrer investirt worden, vidit Johannes secularis cui credidi. Als siebenter Zeuge erklärt Jasco, Bauer von Lossina (Lossen), der zur Zeit des Verkaufs dem Abte Wilhelm gedient, dass er bei dem Verkaufe dabei gewesen und sich des Vorbehalts des Patronatsrechtes erinnere, er sei auch bei der Investitur des Johannes in der Breslauer Domkirche gegenwärtig gewesen und habe von seinen Eltern und alten Leuten, die in dem benachbarten Lossen wohnten, gehört, dass die Kirche in Hundsfeld den Mönchen von St. Vincenz gehöre. Als achter Zeuge berichtet Albert, Laienbruder von St, Vincenz, dass er mit dem Klosterpropste Jakob in Lyon gegenwärtig gewesen bei der Präsentation von Johannes durch Abt Wilhelm; Bischof sei damals Thomas (II.) gewesen, der Nächste war Romca.

Neunter Zeuge, Bruder Johann de Sobotische (Zottwitz) war als Prior zugleich mit den Brüdern Heinrich Custos, Johann Kornmeister, Johann Gallicus Subprior anwesend bei jenem Verkaufe, drei oder vier Jahre vor dem Tode des Herzogs Henricus Probus († 1290). Das Weitere weiss er nur von Hörensagen.


Bresl. Staatsarchiv Vincenzst. 135b Rotulus No. 15.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.